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Dessertwein

Als Süßweine werden vollmundige Weine mit einer starken Süße bezeichnet, die mindestens einen Restzuckergehalt von 45g/Liter aufweisen. Gekeltert werden sie überwiegend aus weißen Trauben, aber auch Rotweinsorten werden zur Erzeugung von Süßweinen verwendet. Weine mit einer besonders starken Restsüße werden auch als Dessertweine bezeichnet, die, wie es der Name schon andeutet, häufig zu Desserts getrunken werden. Zur Herstellung von Süßweinen gibt es verschiedene Methoden. Oftmals werden dafür sogenannte Eisweine verwendet. Dies sind Weine, deren Trauben vor dem Keltern tiefgefroren werden und dadurch kaum Wasser aber alle anderen Inhaltsstoffe abgeben, was zu einer hohen Zuckerkonzentration führt. Bei einem edelsüßen Dessertwein dagegen werden edelfaule Trauben verwendet, also Trauben, die mit der edlen Grauschimmelfäule infiziert sind und dadurch besonders viel Zucker enthalten. Eine weitere Möglichkeit ist die Trocknung der geernteten Trauben auf Stroh- oder Schilfmatten, weshalb solche Weine auch als Stroh- oder Schilfweine bezeichnet werden. Durch die Trocknung erreichen die Trauben ein hohes Mostgewicht und somit einen erhöhten Zuckergehalt. Beispiele hierfür sind der Vin Santo sowie die Reciotos. Wird dem Wein auf eine künstliche Weise die Süße hinzugefügt, so spricht man von einer Aufspritung. Dabei wird die Gärung des zuckerreichen Mosts gestoppt und hochprozentiger Alkohol oder augespriteter Most hinzugeführt. Durch dieses Verfahren werden die Hefen abgetötet, wodurch keine weitere Umwandlung von Zucker in Alkohol stattfinden kann. Der Marsala ist ein Beispiel für einen Likörwein, wie man diese aufgespriteten Süßweine bezeichnet.

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